Ich finde, dass auch 16-Jährige in Hessen zur Kommunalwahl an die Urne treten sollten – wie in der Mehrheit der Bundesländer. An diesem Ziel arbeiten auch Prof. Dr. Hermann K. Heußner und Mehr Demokratie e.V.
Berichterstattung zum Thema:
- Schmidt, Tobias (2020): Wahlrecht in MV verfassungswidrig? In: Schweriner Volkszeitung 2020, 02.11.2020, S. 1.
- Heußner, Hermann K. (2020): Jede Stimme zählt. Gastbeitrag. Online verfügbar unter https://www.fr.de/meinung/jede-stimme-zaehlt-90097263.html, zuletzt aktualisiert am 11.11.2020, zuletzt geprüft am 11.11.2020.
- Leubner, Nele (2020): Wahlrecht ab 16 gefordert. Verfassungsrechtler: Einschränkung bei den Kommunalwahlen in Hessen ist verfassungswidrig / Es drohen Klagen. In: Wiesbadener Kurier, 18.11.2020, S. 6.
- Goddemeier, Michelle (2020): Kommunalwahlen: Sollten 16-Jährige wählen dürfen? Diskussion um Wahlalter. Online verfügbar unter https://www.hessenschau.de/politik/kommunalwahlen-sollten-16-jaehrige-waehlen-duerfen,kommunalwahl-waehlen-ab-16-jahren-100.html, zuletzt aktualisiert am 02.12.2020, zuletzt geprüft am 02.12.2020.
- Hermann, Andreas (2020): Mit 16 zur Kommunalwahl? Rechtsexperte: Ausschluss junger Leute ist verfassungswidrig. In: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 21.12.2020 (Hessische Allgemeine), S. 1.
- Hermann, Andreas (2020): „Junge Leute haben ein Wahlrecht“. Interview Rechtsexperte Heußner hält Mindestalter für verfassungswidrig. In: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 21.12.2020 (Hessische Allgemeine), S. 2.
- Hermann, Andreas (2020): Über 3000 zusätzliche Wähler allein in Kassel. Teilnahme der 16- und 17-Jährigen könnte große Auswirkungen auf Ergebnisse haben. In: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 21.12.2020 (Hessische Allgemeine), S. 2.